Ein Konzernabschluss besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen: 1. **Konzernbilanz**: Sie zeigt die Vermögenslage des Konzerns zu einem bestimmten Stichtag. 2. **Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)**: Sie stellt die Ertragslage des Konzerns über einen bestimmten Zeitraum dar. 3. **Konzernanhang**: Er enthält Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-GuV sowie weitere Informationen. 4. **Konzernkapitalflussrechnung**: Sie gibt Auskunft über die Zahlungsströme innerhalb des Konzerns. 5. **Eigenkapitalspiegel**: Er zeigt die Veränderungen im Eigenkapital des Konzerns über den Berichtszeitraum. 6. **Segmentberichterstattung**: Sie liefert Informationen über die verschiedenen Geschäftssegmente des Konzerns. 7. **Konzernlagebericht**: Er gibt einen Überblick über den Geschäftsverlauf, die Lage des Konzerns und die voraussichtliche Entwicklung. Ja, es wird zwischen kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften unterschieden: - **Kapitalmarktorientierte Gesellschaften**: Diese müssen ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Dies betrifft insbesondere börsennotierte Unternehmen. - **Nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften**: Diese können ihre Konzernabschlüsse nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften, wie z.B. dem Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland, erstellen. Die Anforderungen an die Berichterstattung und die Detaillierung der Angaben können je nach der Orientierung am Kapitalmarkt unterschiedlich sein.