Ist ein privates Bankkonto in Litauen vor deutschen Pfändungen geschützt?

Antwort

Ein privates Bankkonto in Litauen ist grundsätzlich nicht automatisch vor deutschen Pfändungen geschützt. Deutschland und Litauen sind beide Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, und es gibt EU-weite Regelungen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Forderungen. Insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) und die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung) ermöglichen es Gläubigern, Pfändungen auch in anderen EU-Ländern durchzuführen. Das bedeutet, dass ein deutscher Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen eine Pfändung eines Kontos in Litauen beantragen kann. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Schritte und Möglichkeiten zu verstehen.

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