Ist die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge steuerpflichtig, wenn Fondsanteile übertragen werden?

Antwort

Ja, die Auszahlung einer betrieblichen Altersvors ist grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn Fondsanteile übertragen werden. Bei der Auszahlung wird in der Regel der Ertragsanteil besteuert. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die je nach Art der betrieblichen Altersvorsorge und den individuellen Umständen variieren können. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachmann für Altersvorsorge beraten zu lassen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen zu klären.

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