Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]
Um die Aufwendungen der beiden Personen auf die Kostenstelle zu verteilen, kannst du die Anzahl der Arbeitstage, die jede Person gearbeitet hat, durch die Gesamtzahl der Arbeitstage im Jahr teilen und dann den jeweiligen Anteil berechnen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung1. **Gesamtzahl der Arbeitstage im Jahr:** 252 Tage 2. **Arbeitstage der 1. Person:** 5 Tage - Anteil der 1. Person: \( \frac{5}{252} \) 3. **Arbeitstage der 2. Person:** 10 Tage - Anteil der 2. Person: \( \frac{10}{252} \) 4. **Gesamtaufwendungen:** Angenommen, die gesamten Aufwendungen betragen \( X \) Euro. 5. **Aufwendungen der 1. Person:** \( X \times \frac{5}{252} \) 6. **Aufwendungen der 2. Person:** \( X \times \frac{10}{252} \) Beispielrechnung: - Angenommen, die gesamten Aufwendungen betragen 1000 Euro. - Aufwendungen der 1. Person: \( 1000 \times \frac{5}{252} \approx 19,84 \) Euro - Aufwendungen der 2. Person: \( 1000 \times \frac{10}{252} \approx 39,68 \) Euro So kannst du die Aufwendungen der beiden Personen auf die Kostenstelle verteilen.
Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]