Wer bezahlt bei Arbeitsunfall die Wiedereingliederung?

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Bei einem Arbeitsunfall übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Wiedereingliederung. Diese Versicherung ist in Deutschland für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach einem Arbeitsunfall zuständig. Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): [DGUV](https://www.dguv.de).

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