Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Antwort

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn auf spezielle Sparverträge einzahlt, zum Beispiel auf einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder zur Tilgung eines Baukredits. Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Staat gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: - Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (Stand 2024: 17.900 € für Ledige, 35.800 € für Verheiratete bei Bausparen; 20.000 € bzw. 40.000 € bei Fonds). - Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in förderfähige Anlageformen eingezahlt werden. - Die Sparverträge müssen in der Regel mindestens sieben Jahre laufen. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt: - 9 % auf maximal 470 € jährlich (Bausparen) = bis zu 43 € pro Jahr - 20 % auf maximal 400 € jährlich (Fonds) = bis zu 80 € pro Jahr Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/arbeitnehmersparzulage.html

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