Die Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage ist dann sinnvoll, wenn du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber erhältst und dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenz... [mehr]
Ja, das ist korrekt. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer sowie gegebenenfalls weitere Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird. Diese einbehaltenen Beträge werden dann an das Finanzamt und die entsprechenden Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Der Arbeitnehmer erhält somit nur das Nettogehalt, das nach diesen Abzügen übrig bleibt.
Die Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage ist dann sinnvoll, wenn du vermögenswirksame Leistungen (VL) von deinem Arbeitgeber erhältst und dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenz... [mehr]