Erhält der Arbeitnehmer sein Nettogehalt, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält und ans Finanzamt weiterleitet?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer sowie gegebenenfalls weitere Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab, bevor das Nettogehalt ausgezahlt wird. Diese einbehaltenen Beträge werden dann an das Finanzamt und die entsprechenden Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Der Arbeitnehmer erhält somit nur das Nettogehalt, das nach diesen Abzügen übrig bleibt.

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