Eine Anwartschaft in der Deutschen Rentenversicherung bedeutet vereinfacht: Du hast durch Beitragszeiten oder angerechnete Zeiten bereits Rentenansprüche aufgebaut, die für eine später...
Müssen Anwartschaftszeiten in der Rentenversicherung zusammenhängen?
Antwort vomNein. Anwartschaftszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen grundsätzlich **nicht zusammenhängend** sein. Entscheidend ist meist, dass insgesamt genug **anrechenbare Zeiten** zusammenkommen, zum Beispiel: - **Wartezeit von 5 Jahren** für eine Regelrente - längere Wartezeiten wie **35 Jahre** oder **45 Jahre** für bestimmte Rentenarten Dabei können sich die Zeiten aus verschiedenen Abschnitten zusammensetzen, etwa aus: - Pflichtbeitragszeiten - freiwilligen Beiträgen - Kindererziehungszeiten - Ersatzzeiten - bestimmten Anrechnungszeiten Wichtig ist nur, dass die jeweiligen Zeiten nach den gesetzlichen Regeln **mitzählen dürfen**. Sie dürfen also über viele Jahre verteilt sein und müssen nicht lückenlos aufeinander folgen. Für die genaue rechtliche Einordnung regelt das die Deutsche Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/