Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung wird bei der Deutschen Rentenversicherung in der Regel höchstens für 12 Kalendermonate rückwirkend vor dem Monat der Antragstellung gezahlt...
Müssen Anwartschaftszeiten in der Rentenversicherung zusammenhängen?
Antwort vomNein. Anwartschaftszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen grundsätzlich **nicht zusammenhängend** sein. Entscheidend ist meist, dass insgesamt genug **anrechenbare Zeiten** zusammenkommen, zum Beispiel: - **Wartezeit von 5 Jahren** für eine Regelrente - längere Wartezeiten wie **35 Jahre** oder **45 Jahre** für bestimmte Rentenarten Dabei können sich die Zeiten aus verschiedenen Abschnitten zusammensetzen, etwa aus: - Pflichtbeitragszeiten - freiwilligen Beiträgen - Kindererziehungszeiten - Ersatzzeiten - bestimmten Anrechnungszeiten Wichtig ist nur, dass die jeweiligen Zeiten nach den gesetzlichen Regeln **mitzählen dürfen**. Sie dürfen also über viele Jahre verteilt sein und müssen nicht lückenlos aufeinander folgen. Für die genaue rechtliche Einordnung regelt das die Deutsche Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
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Ja – mit 47 Jahren und 4 Monaten Beitragszeit erfüllt die Person sehr wahrscheinlich die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versichert...
Sind private Zuzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung voll steuerlich absetzbar?
Ja – privat gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar, aber nicht unbegrenzt: Voll abziehbar sind sie nur innerhalb des gese...