Zählt ALG 2 bei der Neustarthilfe als Einnahme?

Antwort

Ja, das stimmt. Bei der Neustarthilfe wird das Arbeitslosengeld II (ALG II) als Einnahme angerechnet. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Neustarthilfe haben, da die Gesamteinnahmen berücksichtigt werden, um die Förderhöhe zu bestimmen. Es ist wichtig, alle relevanten Einnahmen korrekt anzugeben, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden.

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