Die wichtigste Ausfüllhilfe zur EÜR ist: Trage nicht „alles irgendwie als Kosten“ ein, sondern nur tatsächlich abgeflossene Betriebsausgaben und tatsächlich zugeflossen...
Wo trägt man die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres ein?
Antwort vom**Die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres trägst du normalerweise nicht selbst in irgendein Standardfeld ein, sondern sie stehen bereits in der Jahresmeldung deines Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Entscheidend ist also zuerst, um welches Formular oder welchen Antrag es bei dir genau geht.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/sv_jahresmeldung)) ## Was damit meist gemeint ist Bei Arbeitnehmern werden die relevanten Vorjahresdaten über die **Jahresmeldung zur Sozialversicherung** gemeldet. Diese Meldung enthält unter anderem das **Arbeitsentgelt des Vorjahres** und wird vom Arbeitgeber erstellt; du bekommst darüber in der Regel eine Meldebescheinigung. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/sv_jahresmeldung)) Wenn in einem Antrag nach den **„sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres“** gefragt wird, ist oft **nicht** gemeint, dass du eine Zahl frei schätzen sollst. Maßgeblich sind dann meist die bereits gemeldeten Entgelte oder ein offizieller Nachweis wie Bescheinigung, Jahresmeldung oder Steuerunterlagen – je nach Verfahren. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/sv_jahresmeldung)) ## Der praktische Unterschied - **Arbeitnehmer:** maßgeblich ist meist die **Jahresmeldung** bzw. das dort ausgewiesene Vorjahresentgelt. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/sv_jahresmeldung)) - **Selbständige:** hier geht es oft nicht um „sozialversicherungspflichtige Einnahmen“ im Lohn-Sinn, sondern um **Arbeitseinkommen/Gewinn** laut Steuerunterlagen oder Schätzung im passenden Rentenversicherungsformular. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0021.pdf?__blob=publicationFile&v=9)) - **Renten- oder Sonderanträge:** dort kann das Vorjahreseinkommen in einer **eigenen Zeile des konkreten Formulars** abgefragt werden; dann ist die genaue Formularnummer entscheidend. ([riester.deutsche-rentenversicherung.de](https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/D0952-Erlaeuterung-Antrag-Festsetzung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)) ## Wichtig für dich Ohne die **Bezeichnung des Formulars** lässt sich die richtige Eintragungsstelle nicht seriös nennen. Der häufigste Fehler ist, „Bruttoeinkommen“ und „sozialversicherungspflichtige Einnahmen“ gleichzusetzen – das ist nicht immer identisch, weil z. B. nicht jeder Entgeltbestandteil sozialversicherungspflichtig ist. Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil schon kleine Abweichungen zu falschen Angaben im Antrag führen können. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/sv_jahresmeldung)) Wenn du die offizielle **[Jahresmeldung zur Sozialversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2026/sv_jahresmeldung)** vor dir hast, findest du dort das gemeldete Arbeitsentgelt des Vorjahres. Für spezielle Rentenversicherungsanträge ist die **[Formularsuche der Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/formularsuche/formularsuche_index.html)** die verlässlichste Stelle, weil dort zu jedem Vordruck die Erläuterungen gehören.