Ja, Abschlagszahlungen können gesetzlich geregelt sein, insbesondere im Bau- und Werkvertragsrecht. Nach § 632a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Unternehmer bei Werkverträgen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abschlagszahlungen. Diese Regelung dient dazu, den Unternehmer während der Bau- oder Werkleistung finanziell abzusichern. Es ist jedoch wichtig, dass die Abschlagszahlungen vertraglich vereinbart werden, um Klarheit und Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. Weitere Informationen dazu findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): [§ 632a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html).