Die Frage bezieht sich auf die Sozialversicherungsabrechnung, insbesondere auf die Rentenversicherung. **Bedeutung:** Das Bruttoentgelt ist das Gehalt, das vor Abzug von Steuern und Sozialversicherun... [mehr]
Zwei Beitragsfaktoren, die für die Berechnung der Beiträge in der Sozialversicherung dem Arbeitgeber bekannt sein müssen, sind: 1. **Bruttoarbeitsentgelt**: Das gesamte Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, einschließlich aller Zulagen, Prämien und sonstiger Vergütungen. 2. **Beitragsbemessungsgrenze**: Der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Die Frage bezieht sich auf die Sozialversicherungsabrechnung, insbesondere auf die Rentenversicherung. **Bedeutung:** Das Bruttoentgelt ist das Gehalt, das vor Abzug von Steuern und Sozialversicherun... [mehr]
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für 2026 sind zum aktuellen Zeitpunkt (Juni 2024) noch nicht offiziell festgelegt, da diese jährlich von der Bundesregierung auf Basis der Lohnentwicklung... [mehr]