Was können Großeltern tun, wenn der Kontakt zu den Enkelkindern von den Eltern untersagt wird?

Antwort

Großeltern haben in Deutschland grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit ihren Enkelkindern (§ 1685 BGB), sofern dieser dem Wohl der Kinder dient. Wenn die Mutter den Kontakt ohne triftigen Grund untersagt, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Gespräch suchen:** Versuche zunächst, das Gespräch mit der Mutter zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. 2. **Jugendamt einschalten:** Das Jugendamt kann vermitteln und unterstützen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Es ist oft hilfreich, das Jugendamt frühzeitig einzubeziehen. 3. **Antrag beim Familiengericht:** Wenn keine Einigung möglich ist, kannst du beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Umgangsrecht stellen. Das Gericht prüft dann, ob der Kontakt dem Wohl der Kinder entspricht und kann ein Umgangsrecht festlegen. 4. **Rechtsberatung:** Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und das richtige Vorgehen zu besprechen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienrecht/umgangsrecht-der-grosseltern-73800). Wichtig: Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang ein Umgangsrecht besteht.

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