Muss ich dem Kindsvater meinen kompletten Wochenplan mitteilen oder reichen die Termine des Kindes?

Antwort

Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kindsvater deinen kompletten eigenen Termin- oder Wochenplan mitzuteilen. Für die Organisation des Umgangsrechts und die Betreuung des gemeinsamen Kindes reicht es in der Regel aus, die Termine und den Wochenplan des Kindes zu kommunizieren, soweit sie den Umgang betreffen oder beeinflussen (z.B. Schulzeiten, Hobbys, Arzttermine des Kindes). Deine privaten Termine musst du nur dann mitteilen, wenn sie unmittelbar Auswirkungen auf den Umgang oder die Betreuung des Kindes haben (z.B. wenn du verreist bist und das Kind deshalb nicht betreuen kannst). Ansonsten gilt dein Recht auf Privatsphäre. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl und eine gute Abstimmung zum Wohle des Kindes. Es empfiehlt sich, offen und kooperativ zu kommunizieren, aber deine eigenen privaten Termine musst du nicht offenlegen, wenn sie für den Umgang nicht relevant sind.

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