Dürfen Pilzgerichte ein zweites Mal erhitzt werden?

Antwort

Ja, Pilzgerichte dürfen grundsätzlich ein zweites Mal erhitzt werden, wenn einige wichtige Hygieneregeln beachtet werden: 1. **Schnelles Abkühlen:** Das Pilzgericht sollte nach dem ersten Kochen möglichst schnell abgekühlt und im Kühlschrank (bei maximal 7 °C, besser 4 °C) aufbewahrt werden. 2. **Lagerdauer:** Die Lagerung sollte nicht länger als 1–2 Tage dauern. 3. **Durcherhitzen:** Beim erneuten Erwärmen das Gericht auf mindestens 70 °C erhitzen, damit eventuell vorhandene Keime abgetötet werden. 4. **Nicht mehrfach aufwärmen:** Pilzgerichte sollten nicht mehrmals aufgewärmt werden – also maximal einmal nach dem ursprünglichen Kochen. Früher wurde oft davor gewarnt, Pilzgerichte erneut zu erhitzen, da sich beim Abkühlen und Lagern giftige Stoffe bilden könnten. Diese Gefahr besteht bei sachgemäßer Lagerung und gründlichem Erhitzen jedoch nicht mehr. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundeszentrum für Ernährung](https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/pilze/aufwaermen-von-pilzgerichten/).

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