Ja, Pilzgerichte dürfen grundsätzlich aufgewärmt werden. Früher wurde oft davor gewarnt, Pilze erneut zu erhitzen, da sich dabei giftige Stoffe bilden könnten. Diese Annahme gilt heute als überholt. Wichtig ist jedoch, einige Hygieneregeln zu beachten: - Pilzgerichte nach dem Kochen möglichst schnell abkühlen lassen (z. B. im Kühlschrank lagern). - Nicht länger als 1–2 Tage aufbewahren. - Beim Aufwärmen mindestens auf 70 °C erhitzen. - Nur einmal wieder aufwärmen. So bleibt das Gericht sicher und genießbar. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundeszentrum für Ernährung](https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/pilze/aufwaermen-von-pilzgerichten/).