Muss eine Kraftfutterdeklaration in Trockenmasse erfolgen?

Antwort

In der Regel wird die Deklaration von Kraftfutter (z. B. für Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Geflügel) auf dem Etikett oder im Begleitdokument **in der Originalsubstanz** (also im gelieferten Zustand, nicht in Trockenmasse) angegeben. Das bedeutet, die Gehalte an Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche usw. beziehen sich auf das Futter so, wie es tatsächlich vorliegt. **Die Angabe in Trockenmasse (TM)** ist jedoch in der Praxis und insbesondere in der wissenschaftlichen Fütterungsberatung sehr gebräuchlich, weil sie den Vergleich verschiedener Futtermittel erleichtert. In der amtlichen Futtermittelverordnung (z. B. in der EU: Verordnung (EG) Nr. 767/2009) ist aber vorgeschrieben, dass die Deklaration auf dem Etikett in der Originalsubstanz erfolgen muss. **Zusammengefasst:** - **Gesetzlich vorgeschrieben:** Deklaration in Originalsubstanz (nicht in Trockenmasse) - **In der Praxis/Analyse:** Oft zusätzlich Umrechnung auf Trockenmasse für Vergleichszwecke Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL)](https://www.ble.de/DE/BZL/bzl_node.html) oder in der [EU-Futtermittelverordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R0767). **Fazit:** Eine Kraftfutterdeklaration muss in der Regel in Originalsubstanz angegeben werden, nicht in Trockenmasse. Die Angabe in Trockenmasse ist freiwillig und dient dem besseren Vergleich.

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