In Deutschland erbt der Ehepartner neben den Kindern in der Regel zur Hälfte, wenn es sich um den gesetzlichen Erbfall handelt und die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft... [mehr]
Bei Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe getrennt. Im Erbfall hat das folgende Auswirkungen auf die Erbquote des überlebenden Ehepartners: **Erbquote bei Gütertrennung:** - Der überlebende Ehepartner erbt – neben Verwandten der ersten Ordnung (z. B. Kinder) – **ein Viertel** des Nachlasses. - Gibt es **nur ein Kind**, erben Ehepartner und Kind jeweils zur Hälfte. - Gibt es **zwei Kinder**, erbt der Ehepartner ein Drittel, die Kinder teilen sich die restlichen zwei Drittel. - Gibt es **mehr als zwei Kinder**, erhält der Ehepartner ebenfalls ein Viertel, die Kinder teilen sich den Rest. **Unterschied zur Zugewinngemeinschaft:** Bei der Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall) erhöht sich der Erbteil des Ehepartners um ein weiteres Viertel (pauschaler Zugewinnausgleich), sodass er neben Kindern insgesamt die Hälfte erbt. Bei Gütertrennung entfällt dieser pauschale Zugewinnausgleich. **Fazit:** Durch die Gütertrennung ist der gesetzliche Erbteil des Ehepartners in der Regel geringer als bei der Zugewinngemeinschaft, insbesondere wenn mehr als ein Kind vorhanden ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/erbrecht/erbrecht_node.html).
In Deutschland erbt der Ehepartner neben den Kindern in der Regel zur Hälfte, wenn es sich um den gesetzlichen Erbfall handelt und die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft... [mehr]