Wann darf Solarstrom nicht mehr verkauft werden?

Antwort

In Deutschland gibt es keine generelle Regel, ab wann Strom aus einer Solaranlage (Photovoltaik) nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings gibt es einige wichtige Regelungen und Fristen, die den Verkauf von Solarstrom betreffen: **1. EEG-Förderung (Einspeisevergütung):** Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen für 20 Jahre (plus das Inbetriebnahmejahr) eine feste Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Nach Ablauf dieser 20 Jahre endet der Anspruch auf die gesetzlich garantierte Vergütung. **2. Weiterbetrieb nach 20 Jahren:** Nach Ablauf der EEG-Förderung dürfen Anlagen weiterhin Strom ins Netz einspeisen und verkaufen. Allerdings erhalten sie dann keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern müssen ihren Strom direkt vermarkten oder können eine sogenannte "sonstige Direktvermarktung" nutzen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Anschlussregelung (z.B. die "Übergangslösung" mit einer geringeren Vergütung bis 2027). **3. Technische und rechtliche Vorgaben:** Der Verkauf von Solarstrom ist nur erlaubt, wenn die Anlage den technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht (z.B. Anmeldung beim Netzbetreiber, Messkonzept, ggf. Marktstammdatenregister). **Fazit:** Strom aus einer Solaranlage darf grundsätzlich so lange verkauft werden, wie die Anlage technisch funktioniert und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nach Ablauf der EEG-Förderung ist der Verkauf weiterhin möglich, aber zu anderen Konditionen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html) oder bei der [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/ErneuerbareEnergien-node.html).

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