Wie ist die Vergütung von Windstrom im EEG geregelt?

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Die Vergütung von Windstrom im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland ist durch verschiedene Mechanismen geregelt, die darauf abzielen, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern und zu unterstützen. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Einspeisevergütung**: Betreiber von Windkraftanlagen erhalten eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom. Diese Vergütung wird über einen bestimmten Zeitraum garantiert, in der Regel 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Art der Anlage (Onshore oder Offshore) ab. 2. **Marktprämienmodell**: Seit der EEG-Novelle 2012 wird die feste Einspeisevergütung zunehmend durch das Marktprämienmodell ersetzt. Betreiber verkaufen ihren Strom direkt am Markt und erhalten zusätzlich eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem Marktpreis und einem festgelegten Referenzwert ausgleicht. Dies soll die Marktintegration erneuerbarer Energien fördern. 3. **Ausschreibungen**: Seit 2017 werden die Vergütungssätze für neue Windkraftanlagen an Land (Onshore) und auf See (Offshore) durch Ausschreibungen ermittelt. Betreiber müssen sich in einem wettbewerblichen Verfahren um die Förderhöhe bewerben. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, was zu einer kosteneffizienten Förderung führen soll. 4. **Degression**: Die Vergütungssätze unterliegen einer Degression, das heißt, sie sinken über die Jahre hinweg, um den technologischen Fortschritt und die sinkenden Kosten der Windkraftanlagen zu berücksichtigen. Weitere Details und aktuelle Vergütungssätze können auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nachgelesen werden: [BMWK - Erneuerbare Energien](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html).

Kategorie: Energie Tags: Vergütung Windstrom EEG

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