Wo im EEG ist die Pflicht zur Direktvermarktung von PV-Anlagen ab 100 kW festgelegt?

Antwort

Die Pflicht zur Direktvermarkt von PhotovoltaikanlagenPV-Anlagen) ab einer Leistung von 100 kW ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Genauer gesagt, findest du diese Regelung in § 36 EEG. Dort wird beschrieben, dass Betreiber von PV-An mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW ihre erzeugte Energie direkt vermarkten müssen, es sei denn, sie entscheiden sich für eine Einspeisevergütung.

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