Wo steht, dass der Netzbetreiber den wMSB über den bevorstehenden Lieferantenwechsel informiert?

Antwort

Die Verpflichtung des Netzbetreibers, den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) über einen bevorstehenden Lieferantenwechsel zu informieren, ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Insbesondere findest du diese Regelung in § 49 MsbG. Dort wird beschrieben, dass der Netzbetreiber den wMSB rechtzeitig über den Lieferantenwechsel informieren muss, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Hier ist der Link zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): [Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)](https://www.gesetze-im-internet.de/msbg/)

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