Eine wettbewerbliche Messstellenbetreiberin (wMSB) erhält die Mitteilung über einen Lieferantenwechsel in der Regel über die sogenannte **Marktkommunikation** im deutschen Energiemarkt.... [mehr]
Die Verpflichtung des Netzbetreibers, den wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) über einen bevorstehenden Lieferantenwechsel zu informieren, ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Insbesondere findest du diese Regelung in § 49 MsbG. Dort wird beschrieben, dass der Netzbetreiber den wMSB rechtzeitig über den Lieferantenwechsel informieren muss, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Hier ist der Link zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): [Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)](https://www.gesetze-im-internet.de/msbg/)
Eine wettbewerbliche Messstellenbetreiberin (wMSB) erhält die Mitteilung über einen Lieferantenwechsel in der Regel über die sogenannte **Marktkommunikation** im deutschen Energiemarkt.... [mehr]
Ja, eine Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Leistung muss sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. **1. Anmeldung beim Netzbetreiber:** Nach §... [mehr]
Der Wechselrichter eines Balkonkraftwerks (auch Mini-PV-Anlage genannt) synchronisiert sich mit der Netzfrequenz des Stromnetzes, bevor er Strom einspeist. Das funktioniert folgendermaßen: 1. *... [mehr]
Für die Jahre 2024 und 2025 liegen aktuell keine vollständigen und detaillierten Daten darüber vor, wie oft die Netzbetreiber in Berlin Photovoltaikstrom nicht in das Stromnetz einspeis... [mehr]