Muss eine Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Leistung beim Netzbetreiber oder im Marktstammdatenregister angemeldet werden?

Antwort

Ja, eine Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Leistung muss sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. **1. Anmeldung beim Netzbetreiber:** Nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind alle Wärmepumpen, die fest mit dem Stromnetz verbunden werden, beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Ab einer Leistung von 4,2 kW ist in der Regel auch eine Genehmigung erforderlich, da solche Anlagen das Stromnetz stärker belasten können. **2. Eintrag ins Marktstammdatenregister:** Laut Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) müssen alle stromerzeugenden und -verbrauchenden Anlagen mit einer Leistung ab 1 kW, die dauerhaft am Netz betrieben werden, im MaStR registriert werden. Das gilt auch für Wärmepumpen. **Fazit:** Beide Anmeldungen sind verpflichtend. Weitere Informationen findest du direkt beim [Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) und bei deinem örtlichen Netzbetreiber.

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