Für ein Umspannwerk ist in Deutschland in der Regel ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erforderlich. Insbesondere § 43 EnWG regelt die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Übertragung von Elektrizität, wozu auch Umspannwerke gehören. Zudem können je nach Bundesland auch spezifische landesrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen.