Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) selbst wird nicht expliz festgelegt, wie viel Fläche ein bestimmtes Bundesland, wie Brandenburg mit Windrädern bebauen soll Das EEG regelt hauptsächlich die Förderung und den Ausbau erneuerbarer Energien Deutschland, einschließlich der Einspeisevergütung und anderer finanzieller Anreize. Die Festlegung von Flächen für Windenergieanlagen erfolgt in der Regel auf Landesebene durch Raumordnungsäne und Flächennutzungspläne, die von den jeweiligen Bundesländern und Kommunen erstellt werden. In Brandenburg gibt es spezifische Landespläne und Programme, die den Ausbau der Windenergie regeln und entsprechende Flächen ausweisen. Weitere Informationen zu den spezifischen Regelungen in Brandenburg können auf den Webseiten der Landesregierung oder der zuständigen Ministerien gefunden werden. Ein nützlicher Link könnte beispielsweise die Seite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg sein: [MIL Brandenburg](https://mil.brandenburg.de).