Müssen Betreiber von Erdgasnetzen einen Ausstiegsplan erstellen?

Antwort

Ja, Betreiber von Erdgasnetzen in Deutschland sind nach aktueller Gesetzeslage verpflichtet, einen Ausstiegsplan zu erstellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere § 28r EnWG, der im Zuge der Umsetzung der europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie und der nationalen Klimaziele eingeführt wurde. Demnach müssen Betreiber von Fernleitungs- und Verteilernetzen einen Plan vorlegen, wie sie den Ausstieg aus der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas gestalten wollen. Ziel ist es, die Transformation der Gasinfrastruktur hin zu klimaneutralen Gasen (wie Wasserstoff oder Biogas) zu unterstützen und einen geordneten Rückbau oder eine Umstellung der Netze zu ermöglichen. Die Ausstiegspläne müssen regelmäßig aktualisiert und der Bundesnetzagentur sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie enthalten unter anderem Zeitpläne, technische und wirtschaftliche Bewertungen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit während des Transformationsprozesses. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf der Seite der [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Gasversorgung/Netzentwicklung/NetzentwicklungsplanGas/netzentwicklungsplangas-node.html).

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