Mit welcher Frist müssen Betreiber von Erdgasnetzen eine Ausstiegsplanung erstellen?

Antwort

Betreiber von Erdgasnetzen in Deutschland sind gemäß § 39c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, eine Ausstiegsplanung für den Betrieb ihrer Netze zu erstellen. Die Frist für die erstmalige Vorlage dieser Ausstiegsplanung ist der **1. Januar 2025**. Danach muss die Ausstiegsplanung mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [§ 39c EnWG – Ausstiegsplanung für den Betrieb von Gasversorgungsnetzen](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__39c.html)

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