Betreiber von Erdgasnetzen in Deutschland sind gemäß § 39c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, eine Ausstiegsplanung für den Betrieb ihrer Netze zu erstellen. Die Frist... [mehr]
Die Frist zur Mitteilung von Zählerständen für eine Jahresschlussrechnung variiert je nach Anbieter und Vertrag. In der Regel solltest du die Zählerstände jedoch bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres mitteilen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Einige Anbieter setzen auch eine Frist von ein bis zwei Wochen nach Jahresende. Es ist ratsam, die spezifischen Bedingungen deines Versorgers zu überprüfen.
Betreiber von Erdgasnetzen in Deutschland sind gemäß § 39c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, eine Ausstiegsplanung für den Betrieb ihrer Netze zu erstellen. Die Frist... [mehr]
Im Raum Hilden und Solingen gibt es spezialisierte Dienstleister, die Abrechnungsservices für Photovoltaik-Anlagen und Energiegemeinschaften anbieten. Solche Firmen unterstützen bei der Abre... [mehr]