Bis wann müssen Zählerstände für die Jahresschlussrechnung mitgeteilt werden?

Antwort

Die Frist zur Mitteilung von Zählerständen für eine Jahresschlussrechnung variiert je nach Anbieter und Vertrag. In der Regel solltest du die Zählerstände jedoch bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres mitteilen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Einige Anbieter setzen auch eine Frist von ein bis zwei Wochen nach Jahresende. Es ist ratsam, die spezifischen Bedingungen deines Versorgers zu überprüfen.

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