Die maximale Vorlauftemperatur, die ein für Solaranlagen geeigneter Durchlauferhitzer verträgt, hängt vom jeweiligen Gerät und Hersteller ab. In der Regel sind spezielle Durchlaufe... [mehr]
Für Durchlauferhitzer, die vor 2006 eingebaut wurden, gilt grundsätzlich ein sogenannter **Bestandsschutz**. Das bedeutet: Solange das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, sicher ist und keine wesentlichen Änderungen an der elektrischen Anlage vorgenommen werden, dürfen diese Altgeräte weiter betrieben werden. Der Bestandsschutz entfällt jedoch, wenn das Gerät ausgetauscht oder die Elektroinstallation wesentlich verändert wird – dann müssen die aktuellen technischen Vorschriften eingehalten werden. **Hintergrund:** Seit 2006 gelten in Deutschland verschärfte Anforderungen an die elektrische Absicherung und Installation von Durchlauferhitzern (z. B. nach DIN VDE 0100-701 für Feuchträume und Bäder). Ältere Geräte, die vor diesem Stichtag installiert wurden, dürfen in der Regel weiter betrieben werden, solange keine sicherheitsrelevanten Mängel bestehen. **Neue Durchlauferhitzer und Stromversorgung:** Für den Einbau neuer Durchlauferhitzer ist in vielen Fällen eine **Genehmigung bzw. Anmeldung beim Netzbetreiber** erforderlich, insbesondere bei Geräten mit einer Leistung über 4 kW. Der Netzbetreiber prüft, ob das Stromnetz am jeweiligen Standort ausreichend dimensioniert ist, um das Gerät sicher zu betreiben. In manchen Altbauten ist die elektrische Infrastruktur nicht für leistungsstarke Durchlauferhitzer ausgelegt, weshalb der Netzbetreiber die Installation ablehnen oder Auflagen machen kann. **Fazit:** - Bestandsschutz gilt für Altgeräte, solange keine sicherheitsrelevanten Änderungen erfolgen. - Neue Durchlauferhitzer müssen angemeldet und genehmigt werden; die Zustimmung hängt von der Netzkapazität ab. Weitere Informationen findest du z. B. bei [VDE](https://www.vde.com/de) oder deinem örtlichen [Netzbetreiber](https://www.bdew.de/energie/netzbetreiber/).
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