Bekommt man in Elternzeit betriebliche Einmalzahlungen?

Antwort

In der Regel hat man während der Elternzeit keinen Anspruch auf betriebliche Einmalzahlungen, da diese oft an die aktive Beschäftigung im Unternehmen gebunden sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung zu überprüfen.

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