In Elternzeit schwanger geworden. Kann man die Elternzeit unterbrechen, um arbeiten zu gehen und dann wieder ein Beschäftigungsverbot zu beantragen?

Antwort

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, die Elternzeit zu unterbrechen, um wieder zu arbeiten. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Elternzeit und Beschäftigungsverbot**: Wenn du während der Elternzeit schwanger wirst, kannst du ein Beschäftigungsverbottragen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Das Beschäftigungsverbot schützt dich und dein ungeborenes Kind. 2. **Unterbrechung der Elternzeit**: Du kannst deine Elternzeit unterbrechen, um wieder zu arbeiten. Dies muss jedoch mit deinem Arbeitgeber abgesprochen werden. Die Unterbrechung sollte schriftlich festgehalten werden. 3. **Neuer Antrag auf Elternzeit**: Nach der Unterbrechung kannst du erneut Elternzeit beantragen, wenn du wieder in die Elternzeit zurückkehren möchtest. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen oder sich an die zuständige Stelle (z.B. das zuständige Jugendamt oder einen Anwalt für Arbeitsrecht) zu wenden, um die genauen Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

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