In Deutschland kannst du während der Elternzeit einen Minijob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Elternzeit**: Während der Elternzeit hast du das Recht, b... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, die Elternzeit zu unterbrechen, um wieder zu arbeiten. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Elternzeit und Beschäftigungsverbot**: Wenn du während der Elternzeit schwanger wirst, kannst du ein Beschäftigungsverbottragen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Das Beschäftigungsverbot schützt dich und dein ungeborenes Kind. 2. **Unterbrechung der Elternzeit**: Du kannst deine Elternzeit unterbrechen, um wieder zu arbeiten. Dies muss jedoch mit deinem Arbeitgeber abgesprochen werden. Die Unterbrechung sollte schriftlich festgehalten werden. 3. **Neuer Antrag auf Elternzeit**: Nach der Unterbrechung kannst du erneut Elternzeit beantragen, wenn du wieder in die Elternzeit zurückkehren möchtest. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen oder sich an die zuständige Stelle (z.B. das zuständige Jugendamt oder einen Anwalt für Arbeitsrecht) zu wenden, um die genauen Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.
In Deutschland kannst du während der Elternzeit einen Minijob ausüben. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Elternzeit**: Während der Elternzeit hast du das Recht, b... [mehr]
In der Regel hat man während der Elternzeit keinen Anspruch auf betriebliche Einmalzahlungen, da diese oft an die aktive Beschäftigung im Unternehmen gebunden sind. Es gibt jedoch Ausnahmen,... [mehr]
In der Regel hängt die Zahlung von Einmalzahlungen, die von einer Gewerkschaft festgelegt wurden, von den spezifischen Regelungen des Tarifvertrags und den Bedingungen der jeweiligen Gewerkschaft... [mehr]
Du musst deinen Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit schriftlich informieren. Es ist ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, um sicherzustellen, dass... [mehr]
Die Unterbrechung der Elternzeit muss dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. In der Mitteilung solltest du den Zeitraum angeben, in dem die Elternzeit unterbrochen wird, sowie den Grund fü... [mehr]