Welche Pflichten hat ein Datenschutzbeauftragter?

Antwort

Ein Datenschutzbeauftragter hat eine Vielzahl von Pflichten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalen Datenschutzgesetzen ergeben. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: 1. **Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften**: Sicherstellen, dass das Unternehmen die DSGVO und andere Datenschutzgesetze einhält. 2. **Beratung und Schulung**: Mitarbeiter und das Management in Datenschutzfragen beraten und schulen. 3. **Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde**: Als Ansprechpartner für die Datenschutzbehörden fungieren und bei Anfragen und Untersuchungen unterstützen. 4. **Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen**: Bei neuen Projekten oder Technologien, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. 5. **Dokumentation und Berichterstattung**: Datenschutzmaßnahmen und -vorfälle dokumentieren und regelmäßig Berichte erstellen. 6. **Anlaufstelle für Betroffene**: Anfragen und Beschwerden von betroffenen Personen bearbeiten. Weitere Informationen zur Rolle und den Pflichten eines Datenschutzbeauftragten finden sich in der DSGVO, insbesondere in den Artikeln 37 bis 39.

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