Der Begriff „berechtigtes Interesse“ stammt aus dem Datenschutzrecht, insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO... [mehr]
Die Grundsätze des Datenschutzes basieren auf verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Die wichtigsten Grundsätze sind: 1. **Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz**: Daten müssen rechtmäßig und transparent verarbeitet werden. Die betroffenen Personen müssen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. 2. **Zweckbindung**: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden. 3. **Datenminimierung**: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die jeweiligen Zwecke notwendig sind. 4. **Richtigkeit**: Die Daten müssen sachlich richtig und, wenn nötig, auf dem neuesten Stand sein. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um unrichtige Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen. 5. **Speicherbegrenzung**: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. 6. **Integrität und Vertraulichkeit**: Die Verarbeitung muss so erfolgen, dass die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder Schädigung. 7. **Rechenschaftspflicht**: Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die oben genannten Grundsätze eingehalten werden, und muss dies auch nachweisen können. Diese Grundsätze sollen den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Individuen sicherstellen.
Der Begriff „berechtigtes Interesse“ stammt aus dem Datenschutzrecht, insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO... [mehr]
Zwei wichtige Regelungen zum Datenschutz sind: 1. **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: Diese Verordnung der Europäischen Union regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt... [mehr]
Der Grundsatz der Rechtmäßigkeit im Datenschutz bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässig ist, wenn sie auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Dies kan... [mehr]
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]