Welche Aufbewahrungsfristen sind für eine Business Lead Datenbank empfohlen?

Antwort

Für eine Business Lead Datenbank werden die Aufbewahrungsfristen in der Regel durch Datenschutzgesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bestimmt. Grundsätzlich gilt: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind. Empfohlene Aufbewahrungsfristen für Business Leads: 1. **Aktive Leads (laufende Geschäftsbeziehung oder aktives Interesse):** - Solange das Interesse besteht oder eine Geschäftsbeziehung aufgebaut wird. 2. **Inaktive Leads (kein Interesse, keine Reaktion, keine Geschäftsbeziehung):** - Maximal 2 Jahre nach dem letzten Kontakt oder der letzten Aktivität, sofern keine Einwilligung für längere Speicherung vorliegt. 3. **Leads mit Widerruf der Einwilligung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung:** - Sofortige Löschung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. **Hinweis:** Es ist wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die gespeicherten Daten noch benötigt werden. Nach Ablauf der Frist sollten die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert werden. Weitere Informationen zur DSGVO findest du z.B. hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html Bitte beachte, dass branchenspezifische oder nationale Regelungen abweichen können. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

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