Die Unternehmensformen, die zwischen dem Umsatzkostenverfahren und dem Gesamtkostenverfahren wählen dürfen, sind in der Regel Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie Einzelunternehmen... [mehr]
Der Unterschied zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren liegt in der Art und Weise, wie die Kosten und Erlöse dargestellt werden. 1. **Gesamtkostenverfahren**: Bei diesem Verfahren werden alle Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres angefallen sind, den gesamten Erlösen gegenübergestellt. Das bedeutet, dass die GuV alle Erträge und Aufwendungen für die gesamte Produktion eines Unternehmens umfasst, unabhängig davon, ob die Produkte verkauft wurden oder nicht. Die Kosten werden in der Regel in Materialkosten, Personalaufwand und andere betriebliche Aufwendungen unterteilt. 2. **Umsatzkostenverfahren**: Im Gegensatz dazu werden beim Umsatzkostenverfahren nur die Kosten berücksichtigt, die direkt mit den verkauften Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind. Hierbei werden die Erlöse aus dem Verkauf den Kosten der verkauften Waren (Cost of Goods Sold, COGS) gegenübergestellt. Die nicht verkauften Produkte werden nicht in die GuV einbezogen, was zu einer anderen Darstellung der Kosten führt. Zusammengefasst: Das Gesamtkostenverfahren zeigt alle Kosten der Periode, während das Umsatzkostenverfahren nur die Kosten der tatsächlich verkauften Produkte berücksichtigt.
Die Unternehmensformen, die zwischen dem Umsatzkostenverfahren und dem Gesamtkostenverfahren wählen dürfen, sind in der Regel Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie Einzelunternehmen... [mehr]