Welche Unternehmensformen dürfen zwischen GUV im Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren wählen?

Antwort

Die Unternehmensformen, die zwischen dem Umsatzkostenverfahren und dem Gesamtkostenverfahren wählen dürfen, sind in der Regel Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Wahl des Verfahrens hängt oft von der Größe des Unternehmens und den gesetzlichen Vorgaben ab. Kleinere Unternehmen können in der Regel das für sie günstigere Verfahren wählen, während größere Unternehmen oft verpflichtet sind, das Gesamtkostenverfahren anzuwenden. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten zu informieren.

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