Kauf von Schreibtischen in GuV oder KLR?

Antwort

Der Kauf von Schreibtischen wird in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand erfasst, da es sich um Betriebsausgaben handelt. In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wird der Kauf ebenfalls berücksichtigt, jedoch kann er dort spezifisch in die Kostenartenrechnung eingeordnet werden, um die Kosten für Büromaterial oder Ausstattung zu analysieren. Zusammenfassend: Der Kauf wird in der GuV als Aufwand und in der KLR zur detaillierten Kostenanalyse erfasst.

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