Wie wird der Kauf von Kaffee aus Holland durch einen Mitarbeiter nach SKR04 verbucht?

Antwort

Der Kauf von Kaffee aus Holland durch einen Mitarbeiter wird in der Regel als Betriebsausgabe verbucht. Bei der Verbuchung nach dem SKR04 (Standardkontenrahmen 2004) könnte dies wie folgt aussehen: 1. **Wareneingang (Kaffee)**: Der Kaufpreis des Kaffees wird auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht, z.B. auf das Konto 4900 (Sonstige betriebliche Aufwendungen) oder ein spezifisches Konto für Verpflegungskosten, falls vorhanden. 2. **Vorsteuer**: Wenn der Kaufpreis die Umsatzsteuer enthält und der Mitarbeiter eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhält, wird die Vorsteuer auf das Konto 1571 (Vorsteuer aus dem Erwerb von Gegenständen) gebucht. Die Buchung könnte also folgendermaßen aussehen: - **Soll**: 4900 (Sonstige betriebliche Aufwendungen) - **Haben**: 1200 (Bank oder Kasse, je nach Zahlungsart) Wenn Vorsteuer anfällt: - **Soll**: 1571 (Vorsteuer) - **Haben**: 1200 (Bank oder Kasse) Es ist wichtig, die genauen Beträge und die Art der Rechnung zu berücksichtigen, um die Buchung korrekt vorzunehmen.

Kategorie: Buchhaltung Tags: Kauf Kaffee Holland
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