Welche Auswirkung hat das zweimalige Nichtzulassen zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen auf die Prüfung der Fachoberschule?

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In Hessen gilt für die Fachoberschule (FOS), dass Schüler, die zweimal nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen werden, die Fachoberschule verlassen müssen. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr die Möglichkeit haben, die Fachhochschulreife an dieser Schule zu erwerben. Die genauen Regelungen können in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachoberschulen (VOFOS) nachgelesen werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Hessischen Kultusministeriums: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de/).

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