Die Hochschule Koblenz pflegt zahlreiche internationale Kooperationen mit Hochschulen und Institutionen weltweit. Diese Partnerschaften ermöglichen Studierenden und Mitarbeitenden Austauschprogra... [mehr]
Die Frage, ob einer privaten Hochschule wie der Bucerius Law School die Zulassung entzogen werden sollte, falls sie Union Busting eine Plattform bietet, ist komplex und berührt rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte. **Rechtlicher Rahmen:** In Deutschland unterliegen Hochschulen – auch private – bestimmten gesetzlichen Vorgaben, etwa dem Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Zulassung oder Anerkennung kann entzogen werden, wenn die Hochschule gegen grundlegende rechtliche oder ethische Prinzipien verstößt, etwa gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das Diskriminierungsverbot. Union Busting, also das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen, ist in Deutschland rechtlich umstritten und kann gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) verstoßen. **Akademische Freiheit:** Hochschulen genießen eine weitgehende akademische Freiheit. Sie dürfen kontroverse Themen diskutieren und auch unpopuläre Meinungen zulassen, solange dies im Rahmen der Gesetze geschieht. Eine Plattform für Union Busting zu bieten, könnte jedoch als Unterstützung oder Förderung rechtswidriger Praktiken gewertet werden, wenn dies über die bloße Diskussion hinausgeht. **Gesellschaftliche Verantwortung:** Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung für die Vermittlung demokratischer Werte. Wenn eine Hochschule aktiv Union Busting fördert oder unterstützt, könnte dies als Verstoß gegen diese Verantwortung gewertet werden. **Fazit:** Ob der Entzug der Zulassung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, in welchem Umfang und in welcher Form die Hochschule Union Busting eine Plattform bietet. Handelt es sich um eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema, ist dies durch die akademische Freiheit gedeckt. Unterstützt oder fördert die Hochschule jedoch aktiv rechtswidrige Praktiken, könnte dies ein Grund für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Zulassungsentzug sein. Die Entscheidung darüber liegt letztlich bei den zuständigen Behörden und Gerichten. Weitere Informationen zur Bucerius Law School: [https://www.law-school.de/](https://www.law-school.de/) Mehr zum Thema Union Busting: [https://www.dgb.de/themen/++co++b6e2e2e2-2b2b-11e9-8e8e-52540088cada](https://www.dgb.de/themen/++co++b6e2e2e2-2b2b-11e9-8e8e-52540088cada)
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Ja, eine deutsche Hochschule kann grundsätzlich mit einer chinesischen Hochschule kooperieren, auch wenn zu dieser chinesischen Hochschule in der Datenbank anabin (Anerkennung und Bewertung ausl&... [mehr]
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Ob Bachelorarbeiten veröffentlicht werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. In der Regel gilt: -Pflicht zur Veröffentlichung:** Ande... [mehr]
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Ein Ablaufschema zum Schutz vor Missbrauch und Mobbing an Hochschulen umfasst in der Regel folgende Schritte: 1. **Prävention und Sensibilisierung** - Informationsveranstaltungen und Schulung... [mehr]
Der Hauptunterschied zwischen Universität und Hochschule liegt im akademischen Angebot und im Grad der wissenschaftlichen Ausrichtung: **Universität:** - Bietet ein breites Spektrum an Stud... [mehr]