Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen zählt nicht als nicht bestandene Fachhochschulreifeprüfung. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist eine Voraussetzung, um die Fachhochschulreifeprüfung überhaupt ablegen zu können. Wenn die Zulassung nicht erteilt wird, bedeutet dies lediglich, dass die Voraussetzungen für den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, nicht aber, dass die Fachhochschulreifeprüfung nicht bestanden wurde.