In den meisten Bundesländern in Deutschland ist es üblich, dass das Kind bei der Anmeldung am Gymnasium anwesend ist. Viele Schulen möchten das zukünftige Schulkind persönlich... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) darf man auf dem Zeugnis eines Gymnasiums in der Regel höchstens eine Note "mangelhaft" (5) in einem Hauptfach haben, um versetzt zu werden. Wenn man in einem Nebenfach eine 5 hat, kann dies durch eine bessere Note in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Bei zwei oder mehr 5en ist eine Versetzung gefährdet und es kann eine Nachprüfung oder eine Wiederholung des Schuljahres erforderlich sein. Es ist jedoch wichtig, die genauen Versetzungsregeln der jeweiligen Schule zu beachten, da es Unterschiede geben kann.
In den meisten Bundesländern in Deutschland ist es üblich, dass das Kind bei der Anmeldung am Gymnasium anwesend ist. Viele Schulen möchten das zukünftige Schulkind persönlich... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden im Rahmen des Startchancen-Programms des Bundes und der Länder zwei Etappen von sogenannten Startchancenschulen ausgewählt. Laut dem Ministerium für... [mehr]