Wie viel Vermögen wird für BAföG nicht angerechnet?

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Für das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) in Deutschland gibt es bestimmte Freibeträge, die nicht auf das Vermögen angerechnet werden. Ab dem Wintersemester 2022/2023 gelten folgende Freibeträge: - Für den Studierenden selbst: 8.200 Euro - Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner des Studierenden: 2.300 Euro - Für jedes Kind des Studierenden: 2.300 Euro Diese Freibeträge können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der offiziellen BAföG-Website zu überprüfen: [BAföG](https://www.bafög.de).