Vorgaben zum Workload an Hochschulen in Baden-Württemberg?

Antwort

In Baden-Württemberg gibt es spezifische Vorgaben zum Workload an Hochschulen, die sich an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) orientieren. Der Workload umfasst die gesamte Arbeitsbelastung der Studierenden, die sowohl Präsenzzeiten als auch Selbststudium beinhaltet. Ein ECTS-Punkt (European Credit Transfer and Accumulation) entspricht in der Regel einem Arbeitsaufwand von etwa 25 bis 30 Stunden. Für ein Bachelorstudium sind in der Regel 180 ECTS-Punkte vorgesehen, was einem Gesamtarbeitsaufwand von etwa 4500 bis 5400 Stunden entspricht. Die genaue Verteilung des Workloads kann je nach Studiengang und Hochschule variieren, jedoch sind die Hochschulen verpflichtet, den Studierenden eine transparente Darstellung des Workloads zu bieten. Dies umfasst auch die Angabe von Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Selbststudium. Für detaillierte Informationen zu spezifischen Studiengängen oder Hochschulen empfiehlt es sich, die jeweiligen Studienordnungen oder die Webseiten der Hochschulen zu konsultieren.

KI fragen

Verwandte Fragen

Worauf sollten Hochschulen bei der Auswahl internationaler Kooperationspartner achten?

Bei der Suche nach einem Kooperationspartner im Ausland sollten Hochschulen folgende Punkte besonders beachten: 1. **Akademische Kompatibilität** - Vergleichbare Studiengänge, Forschun... [mehr]

Wie erhält eine Hochschule einen Eintrag in der Anabin-Datenbank?

Eine Hochschule erhält einen Eintrag in der Datenbank von Anabin, wenn sie von den zuständigen deutschen Anerkennungsstellen (z. B. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Z... [mehr]

Welche Kooperationsmodelle existieren in der internationalen Hochschulkooperation?

In der internationalen Hochschulkooperation existieren verschiedene Kooperationsmodelle, die je nach Zielsetzung, Intensität und Beteiligung variieren. Zu den wichtigsten Modellen zählen: 1... [mehr]

Darf in Baden-Württemberg ein 7-jähriger Schüler alleine mit der Schulleitung sprechen?

In Baden-Württemberg (BaWü) gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die vorschreibt, ob ein 7-jähriges Kind (also ein Grundschulkind) alleine mit der Schulleitung sprechen darf od... [mehr]