Darf in Baden-Württemberg ein 7-jähriger Schüler alleine mit der Schulleitung sprechen?

Antwort

In Baden-Württemberg (BaWü) gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die vorschreibt, ob ein 7-jähriges Kind (also ein Grundschulkind) alleine mit der Schulleitung sprechen darf oder nicht. Grundsätzlich gilt aber: - **Eltern haben das Recht auf Information und Beteiligung** (§ 55 Schulgesetz BW). Sie sollten über wichtige Gespräche, die ihr Kind betreffen, informiert werden. - Bei sensiblen Themen oder Konflikten ist es üblich und pädagogisch sinnvoll, dass ein Kind in diesem Alter nicht alleine mit der Schulleitung spricht, sondern eine Vertrauensperson (z.B. Elternteil, Lehrer*in, Schulsozialarbeiter*in) dabei ist. - In Ausnahmefällen (z.B. wenn das Kind das ausdrücklich wünscht und es um harmlose Themen geht) kann ein kurzes Gespräch auch alleine stattfinden. Die Schulleitung sollte aber immer das Kindeswohl im Blick behalten. **Fazit:** Ein 7-jähriges Kind sollte in der Regel nicht ohne Wissen und Einverständnis der Eltern alleine mit der Schulleitung sprechen. Bei wichtigen oder belastenden Themen ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson ratsam. Bei Unsicherheiten können Eltern sich an den Elternbeirat oder das Schulamt wenden. Weitere Informationen: - [Schulgesetz Baden-Württemberg](https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW2009V18P55) - [Elternrechte in der Schule](https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Elternrechte)

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