Welche Voraussetzungen muss ein Erziehungsberechtigter erfüllen, um eine JAV bilden zu können?

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Um eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu bilden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Betriebsgröße**: In einem Betrieb müssen mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende beschäftigt sein. 2. **Alter**: Die Mitglieder der JAV müssen unter 25 Jahre alt sein. 3. **Wahlberechtigung**: Alle jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betrieb sind wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. 4. **Wahlverfahren**: Die Wahl der JAV muss nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durchgeführt werden. 5. **Betriebsrat**: In Betrieben mit einem Betriebsrat kann die JAV nur dann gebildet werden, wenn der Betriebsrat dies unterstützt. Diese Voraussetzungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die JAV die Interessen der jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betrieb effektiv vertreten kann.

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