Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest (SIT) ist in Baden-Württemberg **nicht für alle Studiengänge Pflicht**. Der SIT wird vor allem im Zusammenhang mit dem sogenannten "Stud... [mehr]
In Baden-Württemberg ist es grundsätzlich möglich, sich während des Lehramtsstudiums verbeamten zu lassen, jedoch sind dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. In der Regel musst du das Studium erfolgreich abgeschlossen haben und die erforderlichen Prüfungen abgelegt haben, bevor eine Verbeamtung erfolgen kann. Es gibt jedoch auch Modelle, wie das "Vorbereitungsdienst" oder "Referendariat", die eine Art vorläufige Verbeamtung ermöglichen können. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder der Universität über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren.
Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest (SIT) ist in Baden-Württemberg **nicht für alle Studiengänge Pflicht**. Der SIT wird vor allem im Zusammenhang mit dem sogenannten "Stud... [mehr]
Der Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ist ein zentrales Instrument für die pädagogische Arbeit in Kitas. Er bietet einen verbindlichen Rahmen f&uu... [mehr]
Der Text ist nicht korrekt und etwas unverständlich. Hier ist eine sinnvolle Korrektur: „Ich möchte gerne noch Medizin studieren, obwohl ich bereits Lehramt studiert habe. Viele frage... [mehr]