Wie viele Fehlzeiten sind bei einer Umschulung für die Prüfungszulassung erlaubt?

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Für die Prüfungszulassung bei einer Umschulung – zum Beispiel im Rahmen einer IHK-Umschulung – gelten bestimmte Vorgaben bezüglich der Fehlzeiten. Grundsätzlich darf die Fehlzeitquote einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten, damit du zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. **Allgemeine Regelungen:** - In der Regel liegt die maximal zulässige Fehlzeit bei 10% der gesamten Umschulungsdauer. - Bei einer Umschulung von 24 Monaten wären das etwa 4,8 Monate (ca. 48 Tage bei 240 Arbeitstagen). - Überschreitest du diese Grenze, kann die Zulassung zur Prüfung gefährdet sein. **Wichtige Hinweise:** - Es wird zwischen entschuldigten (z. B. durch ärztliches Attest) und unentschuldigten Fehlzeiten unterschieden. Beide werden meist zusammengezählt. - In Ausnahmefällen (z. B. längere Krankheit) kann ein Antrag auf Nachholen der versäumten Inhalte oder eine Verlängerung der Umschulung gestellt werden. - Die genauen Regelungen können je nach Kammer (z. B. IHK, HWK) und Umschulungsanbieter leicht variieren. **Empfehlung:** - Wende dich frühzeitig an deinen Umschulungsanbieter oder die zuständige Kammer, wenn du viele Fehlzeiten hast oder unsicher bist, wie sie angerechnet werden. - Die IHK informiert dazu auch auf ihrer Website: [IHK Umschulung und Prüfungszulassung](https://www.ihk.de/). **Fazit:** Bei mehr als 10% Fehlzeiten kann die Prüfungszulassung gefährdet sein. Im Zweifel immer direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen, da es Ausnahmen und individuelle Lösungen geben kann.

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