In der Regel ist die Altersgrenze für den Erhalt von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) auf 30 Jahre festgelegt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch Personen über 30 Jahre BAföG erhalten können: 1. **Zweiter Bildungsweg**: Wenn jemand das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholt und danach ein Studium beginnt, kann BAföG auch über 30 Jahre hinaus gewährt werden. 2. **Erststudium nach einer Berufsausbildung**: Wenn jemand nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer anschließenden Berufstätigkeit ein Studium aufnimmt, kann ebenfalls eine Förderung über 30 Jahre hinaus möglich sein. 3. **Besondere persönliche Gründe**: Dazu zählen beispielsweise die Betreuung und Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren, eine längere Krankheit oder die Pflege von Angehörigen. 4. **Masterstudium**: Wenn das Bachelorstudium vor dem 30. Lebensjahr abgeschlossen wurde und direkt im Anschluss ein Masterstudium begonnen wird, kann auch hierfür BAföG beantragt werden. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung ist es ratsam, sich direkt an das zuständige BAföG-Amt zu wenden oder die offizielle BAföG-Website zu besuchen: [BAföG](https://www.bafög.de).