Aus rechtlicher Sicht ist die Schulbegleitung ein Teilbereich der Bildung?

Antwort

Aus rechtlicher Sicht ist die Schulbegleitung ein Teilbereich der Inklusion und der Sonderpädagogik. Sie dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen, um ihnen die Teilnahme am regulären Schulunterricht zu ermöglichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in verschiedenen Gesetzen, wie dem Sozialgesetzbuch (SGB) und den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer.

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