Der Begriff „Inklusion“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen („includere“ = einschließen, einbeziehen) und wurde in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen... [mehr]
Aus rechtlicher Sicht ist die Schulbegleitung ein Teilbereich der Inklusion und der Sonderpädagogik. Sie dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen, um ihnen die Teilnahme am regulären Schulunterricht zu ermöglichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in verschiedenen Gesetzen, wie dem Sozialgesetzbuch (SGB) und den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer.
Der Begriff „Inklusion“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen („includere“ = einschließen, einbeziehen) und wurde in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen... [mehr]
Vernachlässigung durch fehlenden inklusiven Bedarf bedeutet, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder anderen Einschränkunge... [mehr]
Inklusionskinder profitieren an einer Montessorischule von mehreren Vorteilen: 1. **Individuelles Lerntempo:** Die Montessori-Pädagogik legt großen Wert darauf, dass jedes Kind in seinem e... [mehr]